Steuerberatung

Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Branchen und Rechtsformen

Wir erstellen für unsere Mandanten den Jahresabschluss und schliessen das Geschäftsjahr ab. Der Jahresabschluss stellt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dar und basiert auf den Grundlagen der ordentlichen Buchführung (HGB)

Der Jahresabschluss ist von allen Kaufleuten und Rechtsformen zu erstellen:

  • Einzelkaufleute – mit Ausnahmen
  • OHG
  • GbR
  • KG
  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • UG

Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen

Neben der Bilanz müssen oftmals auch Sonderbilanzen oder Ergänzungsbilanzen erstellt werden. In der Sonderbilanz wird das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter aufgeführt, wenn diese Eigentumswerte der Gesellschaft überlassen.

In der Ergänzungsbilanz werden Korrekturen zur Gesamthandelslbilanz dargestellt.

Erstellung aller betrieblichen und privaten Steuerklärungen

Mit der Steuererklärung weisen natürliche und juristische Personen ihre Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gegenüber den Finanzbehörden aus.

Die gesetzliche Grundlage für die Steuererklärung ist in §149 Abgabenordnung, sowie in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen beschrieben:

  • Einkommensteuergesetz
  • Körperschaftsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz
  • Umsatzsteuergesetz

Bis auf wenige Ausnahmen ist eine jährliche Steuererklärung abzugeben.

Beratung zu Schenkungs- und Erbschaftsteuersachverhalten

Wird eine Sache ohne Gegenleistung einem anderen übertragen wird eine Schenkungssteuer fällig, wenn der Wert den Freibetrag überschreitet. Dabei ist der Freibetrag abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften können sich beispielsweise in einem zeitlichen Abstand von 10 Jahren Werte bis zu 500.000€ (Kinder bis zu 400.000€) schenken.

Die Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt gemeldet werden.

Durch eine geplante Gestaltung der Vermögensübertragung können Schenkungen steueroptimiert dargestellt werden.

Auch bei einem Erbe fällt grundsätzlich immer eine Erbschaftssteuer an. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach den vererbten Werten und dem Verwandtschaftsgrad.

Es gibt Freibeträge für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften.

Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

Wir vertreten unsere Mandanten in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Optimierung bzw. Minimierung der Steuerbelastung

Wir sind darauf spezialisiert die vorhandenen Möglichkeiten im Steuerrecht zu nutzen, um eine möglichst geringe Steuerbelastung zu erreichen.

Bei fast allen Steuerarten kann eine Reduzierung bzw. Vermeidung der Steuerlast gestaltet werden.

Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen

Im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung führen wir Sie durch den gesamten Betriebsprüfungsablauf hindurch.

Bei der Prüfungsvorbereitung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Massnahmen, die für einen reibungslosen Ablauf der Betriebsprüfung notwendig sind.

Während der Betriebsprüfung agieren wir zeitnah und beantworten die Fragen des Betriebsprüfers.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Das deutsche Steuerrecht sieht nach § 371 Abgabenordnung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung vor.

Die Selbstanzeige muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen und vollständig sein.

Die Verjährungsfristen für eine Steuerhinterziehung oder Nichtabgabe einer Steuererklärung liegen zwischen 5 und 10 Jahren.

Steuerbelastungsvergleich

Je nach Wahl der Rechtsform können verschieden Steuerbelastungen für das Unternehmen berechnet werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass weitere Faktoren bei der richtigen Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen, wie z.B. die Haftung.

Wahl der optimalen Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen hängt von der Art und dem Umfang des Geschäftsbetriebes ab. Wir analysieren mit Ihnen die potenzielle Steuerlast Ihres Unternehmens und führen einen Steuerbelastungsvergleich durch.

  • Einzelkaufmann
  • OHG
  • GdbR
  • KG
  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • UG

Steuerberatung hinsichtlich deutsch-niederländischer Besonderheiten

Für die Handelsbeziehungen im deutsch-niederländischen Wirtschaftsraum bieten wir eine fachliche Beratung für die optimale Gestaltung der Geschäftsbeziehungen und in der Kommunikation mit den Finanzbehörden an.